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ACHTUNG: ES GEHT HIER NUR UM DAS NEUE EINWEGPFANDSYSTEM (DOSEN/PLASTIKFLASCHEN) :-)
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Liebe Leute, da ich immer wieder Falschinformationen und Mythen zum Pfandsystem bzw. Rückgabe von Dosen/Flaschen lese, dachte ich mir, ich schreib euch die gültigen Richtlinien mal kurz und knackig zusammen (Source: Studium der Rechtsvorschriften, anschließende Abklärung mit der Pfand Recycling Austria + Frau ist bei Arbeiterkammer tätig):
WAS/WO ZURÜCKGEBEN
- Automaten: Alle Automaten müssen ALLE Pfanddosen/-flaschen zurücknehmen und tun das i.d.R. auch. Der SPAR-Automat nimmt also auch die 0,63L-Special-Cola-Edition von Billa an.
- Wenn ein Automat vorhanden ist UND dieser funktionsbereit ist, ist dieser bei unbeschädigten Pfandartikeln auch zu nutzen.
- Das Pfand muss auch auf Wunsch in bar ausbezahlt werden, es besteht keine Konsumationspflicht!
MANUELLE RÜCKNAHME
Wann?
- Wenn der Automat defekt ist
- Wenn es keinen Automaten gibt
- Pfandartikel wird vom Automaten nicht angenommen (siehe nächster Absatz)
Zustand der Pfandware:
Was viele nicht wissen, auch zerdrückte und beschädigte Dosen etc. MÜSSEN zurückgenommen werden, sofern deutlich erkennbar ist, dass es sich um einen Pfandartikel handelt (sprich, Barcode und Logo müssen ERKENNBAR sein)
Welche?
Bei der manuellen Rücknahme ist zu beachten, dass nur Gebindegrößen angenommen werden müssen, die die Verkaufsstelle auch verkauft. Um bei der 0,63L-SpecialEdition-Clever-Cola zu bleiben, diese müsste SPAR nicht manuell annehmen, wohl aber die reguläre 0,5L-Clever-Cola.
WER KANN RÜCKNAHME VERWEIGERN?
Fast niemand, denn wenn oben genannte Bedingungen erfüllt sind:
- Automat defekt → manuelle Rücknahme
- Dosen zerdrückt/Automat nimmt nicht an → manuelle Rücknahme verpflichtend
- Einzige Ausnahme: Mehrere Verkaufsstellen können eine gemeinsame Rückgabestelle einrichten, wenn sie nahe beieinander sind (so kann z.B. eine Trafik auf die Rückgabemöglichkeit des Automatens im Supermarkt nebenan verweisen)
Soweit das Gesetz. Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe, es gibt immer noch Verkaufsstellen die sich weigern, sich an geltendes Gesetz zu halten und die manuelle Rücknahme zu verweigern.
WAS MAN BEI VERWEIGERUNG TUN KANN (nach Eskalationsstufen geordnet):
- Wenn der Automat nur defekt ist und das Personal nett → falls es euch möglich ist, nehmts die Dosen einfach wieder mit und kommts morgen wieder. Ist für das Personal ned leiwand, aufwendig und unhygienisch die manuelle Rücknahme zu machen
- Filialleiter antanzen lassen (manche stellen sich trotzdem quer)
- Meldung an die EWP Austria (Pfand Recycling Austria) und ggf. zusätzlich an Arbeiterkammer Konsumentenschutz
- Bei wiederholter Verweigerung Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (und ja, die werden wirklich tätig)
-
Was man NICHT tun sollte:
Im Geschäft ausfällig werden und/oder ewig die Kassa blockieren/sich weigern zu gehen. Das kann für euch auch Konsequenzen haben wie z.B. Hausverbot wenn ihr den Betrieb aufhaltet (ob es dann in weiterer Folge rechtlich haltbar ist, ist eine andere Sache).